Vorgehen nach einem erfolgten Übertrag von Vollmachten
Dok.-Nr.: 1027350
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, was nach einem erfolgten Übertrag von Vollmachten zu beachten ist.
2 Vollmachtsdatenbank der abgebenden Kanzlei
Bei einem Übertrag im Rahmen der Einzel-/bzw. Gesamtrechtsnachfolge kommt nach es erfolgtem Übertrag der Vollmachten zu einer automatischen Deregistrierung der abgebenden Kanzlei.
Bezüglich der Rechnungsstellung zur Vollmachtsdatenbank der abgebenden Kanzlei kann es zu zwei Szenarien kommen:
- In der Vollmachtsdatenbank der aufnehmenden Kanzlei sind zum Zeitpunkt des Übertrags keine Vollmachten vorhanden:
- In diesem Falle erfolgt keine Rechnungsstellung für die abgebende Kanzlei. Die vollständige Abrechnung der Vollmachten erfolgt bei der aufnehmenden Kanzlei.
- In der Vollmachtsdatenbank der aufnehmenden Kanzlei sind zum Zeitpunkt des Übertrags Vollmachten vorhanden:
- In diesem Falle entsteht bei der abgebenden Kanzlei eine Berechnung derjenigen Vollmachten, welche vor der Übertragung der Vollmachten gelöscht wurden. Die übertragenen Vollmachten werden bei der aufnehmenden Kanzlei abgerechnet.
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Bei einem identitätswahrenden Rechtsformwechsel beziehungsweise einem Kammerwechsel wird die bereits bestehende Vollmachtsdatenbank einem anderen Kammereintrag zugeordnet. Die oben beschriebenen Szenarien greifen hier nicht. |
3 Vergabe von Untervollmachten
Bei einem Übertrag im Rahmen der Einzel-/bzw. Gesamtrechtsnachfolge ist immer eine Neuregistrierung der Vollmachtsdatenbank der aufnehmenden Kanzlei notwendig.
In diesen Fällen ist es notwendig, dass über die Schaltfläche Kanzlei verwalten | Berechtigung verwalten die Untervollmachten für den Abruf der Daten und den Zugang zur Vollmachtsdatenbank neu vergeben werden. Über das Stift Symbol kann die Teilnehmernummer (Beraternummer) inklusive Service-Tan erfasst werden, von welcher die Smart Cards unterbevollmächtigt werden sollen.
Nach der Neuvergabe der Untervollmacht für den Abruf der Daten von der Finanzverwaltung kann es bis ca. 3 Werktage dauern, bis die entsprechende SmartCard bei der Finanzverwaltung freigeschaltet wird.
Weitere Informationen zur Vergabe von Untervollmachten im Dokument Vollmachtsdatenbank: Untervollmachten vergeben (Dok.-Nr.: 1003328).
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Bei einem identitätswahrenden Rechtsformwechsel beziehungsweise einem Kammerwechsel ist im Regelfall keine Neuvergabe von Untervollmachten notwendig, da keine Neuregistrierung der aufnehmenden Kanzlei in der Vollmachtsdatenbank erfolgt. Es wird jedoch empfohlen, nach erfolgtem Übertrag die Untervollmachten auf Vollständigkeit zu überprüfen. |
4 Übermittlungsstatus der Vollmachten gegenüber der Finanzverwaltung
Bei einem Übertrag im Rahmen der Einzel-/bzw. Gesamtrechtsnachfolge kann es zu zwei Szenarien kommen, was den Übermittlungsstatus der Vollmachten betrifft:
- In der Vollmachtsdatenbank der aufnehmenden Kanzlei sind zum Zeitpunkt des Übertrags keine Vollmachten vorhanden:
- Der Übermittlungsstatus der Vollmachten gegenüber der Finanzverwaltung bleibt bestehen. Es ist keine erneute Übermittlung der Vollmachten notwendig.
- In der Vollmachtsdatenbank der aufnehmenden Kanzlei sind zum Zeitpunkt des Übertrags Vollmachten vorhanden:
- Die neu übertragenen Vollmachten müssen erneut an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die bereits vor dem Übertrag in der Vollmachtsdatenbank vorhandenen Vollmachten behalten den Übermittlungsstatus bei, wodurch keine erneute Übermittlung an die Finanzverwaltung notwendig ist.
Bei einem identitätswahrenden Rechtsformwechsel beziehungsweise einem Kammerwechsel wird die bereits bestehende Vollmachtsdatenbank einem anderen Kammereintrag zugeordnet. Die oben beschriebenen Szenarien greifen hier nicht. Es ist daher hier auch keine Neuübermittlung der Vollmachten notwendig.
5 Elektronische Bekanntgabe der Bescheide
Falls die abgebende Kanzlei die elektronische Bekanntgabe der Bescheide über die Vollmachtsdatenbank genutzt hat, so ist es notwendig, dass die aufnehmende Kanzlei eine E-Mail-Adresse hierfür in der Vollmachtsdatenbank hinterlegt.
Weitere Informationen hierzu im Dokument Elektronische Bekanntgabe der Bescheide (DIVA II) in der Vollmachtsdatenbank (Dok.-Nr.: 1026788).
6 Rechnungsdaten anpassen
Bei einem identitätswahrenden Rechtsformwechsel bzw. einem Kammerwechsel ist es notwendig, dass nach einem erfolgten Übertrag der Vollmachten die Rechnungsempfängerdaten zur Vollmachtsdatenbank unter Kanzlei verwalten | Vertragsdaten verwalten aktualisiert werden.
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Diese Funktion ist nur möglich, falls die Vollmachtsdatenbank über die Bundessteuerberaterkammer registriert ist. |
Bei einer Übertragung der Vollmachten im Rahmen der Einzel/ bzw. Gesamtrechtsnachfolge werden durch die Neuregistrierung der aufnehmenden Kanzlei bereits im Registrierungsprozess die Rechnungsempfängerdaten abgefragt.
7 Weitere Informationen
- Vollmachtsdatenbank: Allgemeine Informationen und Vorgehen bei Umfirmierung (Dok.-Nr.: 1071161)
- Vollmachtsdatenbank: Voraussetzungen und Registrierung (Dok.-Nr.: 1036447)
- Informationen zur Rechnung der Vollmachtsdatenbank der Bundessteuerberaterkammer (Dok.-Nr.: 1022653)
- Vollmachtsdatenbank: Untervollmachten vergeben (Dok.-Nr.: 1003328)
- Vollmachtsdatenbank: Umzug der Kanzlei in einen anderen Kammerbezirk (Dok.-Nr.: 1005754)
