Elektronische Bekanntgabe der Bescheide (DIVA III) in der Vollmachtsdatenbank

Dok.-Nr.: 1026788

Aktuelle Änderungen

24.04.2026

Anpassungen aufgrund der Änderungen in der Vollmachtsdatenbank in Verbindung mit dem §122a AO zum 29.04.2026

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, was beim Verfahren der elektronischen Bescheidbekanntgabe (DIVA III) zu beachten ist.

2 Hintergrund

Mit Änderung des § 122a AO wird die Finanzverwaltung ab 2027 die Bescheide und sonstige Schreiben in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Das neue Verfahren „DIVA-Stufe III“ sieht eine automatische Zustellung in digitaler Form ohne die Zustimmung des Steuerberaters vor. Wird dies nicht gewünscht, muss diesem aktiv widersprochen werden.

Der elektronische Bescheid ersetzt den Papierbescheid und ist somit rechtsverbindlich für die Widerspruchsfrist.

3 Verfahren

Ergeht durch das Finanzamt ein Bescheid, so prüft das Finanzamt, ob die Kanzlei eine Bekanntgabevollmacht besitzt.

Sofern kein Widerspruch eingereicht wurde, wird der Bescheid im PDF-Format zum Abruf bereitgestellt.

Die Kanzlei erhält an die in der Vollmacht angegebene E-Mail-Adresse eine Benachrichtigungsmail.

Fristbeginn

Erstellt das Finanzamt einen Bescheid und stellt diesen elektronisch zum Abruf bereit, beginnt ab diesem Zeitpunkt die Frist zu laufen. Es ergeht am Tag der Bereitstellung eine Benachrichtigungsmail an die in der Vollmacht hinterlegte E-Mail-Adresse.

Abruf der Bescheide

Der Abruf der Bescheide erfolgt nicht über die Vollmachtsdatenbank sondern über die Kanzleisoftware, die in der Kanzlei eingesetzt wird.

Bei Fragen zum Abruf der Bescheide wenden Sie sich daher an Ihren Softwarehersteller.

Papierbescheide trotz hinterlegter Vollmacht

Das Finanzamt behält sich vor, Bescheide und Dokumente in Papierform zu übermitteln. Ein Grund dafür kann z.B. sein, dass die Bereitstellung zum elektronischen Abruf aus technischen Gründen nicht möglich ist.

4 Widerspruch

4.1 Widerspruch bei Bekanntgabevollmacht

Ist über die Vollmachtsdatenbank eine Vollmacht mit Bekanntgabevollmacht übermittelt, erfolgt die elektronische Bescheidbekanntgabe an die Kanzlei. In dem Fall kann die Kanzlei über die Vollmachtsdatenbank der elektronischen Bescheidbekanntgabe widersprechen.

Wird in der Vollmacht die Art der Bescheidbekanntgabe auf Postalische Bescheidbekanntgabe umgestellt, wird dies als Widerspruch an die Finanzverwaltung übermittelt. Nach einer Verarbeitungszeit von ca. 2 - 4 Werktagen werden neu erstellte Bescheide auf Papier versendet.

4.2 Widerspruch bei fehlender Bekanntgabevollmacht

Ist in der Vollmachtsdatenbank keine Vollmacht übermittelt oder ohne Bekanntgabevollmacht, ergeht der Bescheid an den Mandanten. Ihm wird dann der Bescheid über das ELSTER-Konto in digitaler Form zur Verfügung gestellt. In dem Fall kann nur der Mandant selbst über sein ELSTER-Konto der elektronischen Bescheidbekanntgabe widersprechen. Besitzt der Mandant kein ELSTER-Konto, wird der Bescheid weiterhin in Papierform versandt.

5 Teilnehmende Bundesländer/Finanzämter

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über Bescheide und Dokumente, die derzeit in den einzelnen Bundesländern abgerufen werden können. Bescheide, die in dieser Übersicht nicht aufgelistet sind, werden noch nicht digital bereitgestellt.

Bescheide/Dokumente

Teilnehmende Bundesländer

Ausweitung auf weitere Bundesländer

  • ESt-Erstbescheide
  • ESt-Folge-, Änderungs- und Vorauszahlungsbescheide
  • Bescheide für die beschränkte Steuerpflicht

Alle Bundesländer

-

  • GewSt-Messbescheide

Alle Bundesländer

-

  • Gewerbesteuerbescheid der Kommunen
    (Stadtstaaten)

Berlin

Bremen

Hamburg

  • Bescheide über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes
  • Bescheide über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages

Nordrhein-Westfalen

Bayern

Baden-Württemberg

Niedersachsen

Thüringen

Hessen

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Brandenburg

Hamburg

Schleswig-Holstein

Rheinland-Pfalz

Bremen

Von anderen Bundesländern liegen uns keine Informationen vor.

  • KSt-Bescheide

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Von anderen Bundesländern liegen uns keine Informationen vor.

  • Bescheide zur Aussetzung der Vollziehung
  • Stundungsbescheide
  • Erlassbescheide

Alle Bundesländer mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen

Von Nordrhein-Westfalen liegen uns keine Informationen vor.

Sonstige Schreiben:

  • Rückfrage/Mitteilung zur Aussetzung der Vollziehung
  • Mitteilung über die Beendigung der Aussetzung der Vollziehung
  • Rückfrage/Mitteilung zur Stundung von Abgaben
  • Mitteilung über die Aufhebung einer Stundung
  • Mitteilung über die Beendigung einer gewährten Stundung
  • Rückfrage/Mitteilung zum Erlass von Abgaben

Alle Bundesländer mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen

Von Nordrhein-Westfalen liegen uns keine Informationen vor.

Sonstige Schreiben mit anderem Inhalt

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Von anderen Bundesländern liegen uns keine Informationen vor.

6 Ausnahmen

In folgenden Fällen erfolgt die Bescheidbekanntgabe weiterhin auf Papier:

7 Vorbereitende Maßnahmen

Wurde die elektronische Bescheidbekanntgabe noch nicht genutzt, dann fehlt in der Vollmachtsdatenbank die E-Mail-Adresse für den Empfang der Benachrichtigungsmail. Diese muss noch erfasst werden. Eine Anleitung finden Sie im Abschnitt 3.1 im Dokument Es wurde eine Bekanntgabeadresse ausgewählt ....

Ist die E-Mail-Adresse nicht hinterlegt, so erhalten Sie ab dem 29.04.26 beim Speichern einer neuen Vollmacht, sofern diese eine Bekanntgabevollmacht enthält, folgenden Hinweis:

Vollmacht bearbeiten

Die Vollmacht kann nicht gespeichert werden. Nicht alle Felder sind korrekt gefüllt.

„Es wurde eine Bekanntgabeadresse ausgewählt, für die keine E-Mail-Adresse für die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form hinterlegt ist. Korrigieren Sie Ihre Eingabe“

8 Umfirmierung

Wurde ein Übertrag von Vollmachten beauftragt (siehe Vollmachtsdatenbank: Allgemeine Informationen bei Umfirmierung (Dok.-Nr. 1071161), sollten spätestens am Tag davor sämtliche Bescheide abgerufen werden. Ein Abruf nach dem Übertrag ist nicht möglich, auch wenn Sie die Benachrichtigungs-E-Mail erhalten haben. Fordern Sie in den Fällen den Bescheid auf Papier beim Finanzamt an.

9 Ausblick

Voraussichtlich Ende Mai 2026 werden die Bestandsvollmachten mit postalischer Bekanntgabe zurückgesetzt und eine bewusste Entscheidung über den Bekanntgabeweg abgefragt.

Weitere Informationen dazu erfolgt demnächst.

10 Weitere Informationen