Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen: Grundlegende Informationen (inkl. Vorlagen für Vollmachten und Anschreiben)

Dok.-Nr.: 1070515

Aktuelle Änderungen

04.12.2025

Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (Stand 25.03.2025) ersetzt

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument finden Sie die "Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" (inkl. Vorlagen für Vollmachten und Anschreiben) und grundlegende Informationen.

2 Hintergrund

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben Vollmachtsmuster zur Vertretung in Steuersachen erarbeitet. Die Verwendung dieses Musters / der Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen ist grundsätzlich freiwillig, aber verpflichtend sobald die Vollmacht elektronisch über die Vollmachtsdatenbank übermittelt werden soll.

Das BMF hat mit Schreiben vom 27.03.2025 die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen neu gefasst. Diese ist für neu einzuholende Vollmachten ab dem 04.12.2025 zu verwenden.

Wichtige Informationen zur Vollmacht finden Sie im BMF-Schreiben bzw. dem Merkblatt zur Vollmacht:

BMF-Schreiben vom 27.03.2025.pdf

Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen.pdf (Stand 27.03.2025)

3 Gültigkeit von Vollmachten vor dem 04.12.2025

Vollmachten, die bereits nach den amtlichen Mustern der BMF-Schreiben vom 10.10.2013, 03.11.2014, 01.08.2016, 08.07.2019 und 11.12.2023 eingeholt wurden, behalten Ihre Gültigkeit und berechtigen weiterhin zum Datenabruf der vorausgefüllten Steuererklärung sowie des Steuerkontos.

Eine nach amtlich vorgeschriebenem Vollmachtsmuster erteilte und übermittelte Vollmacht wirkt nach dem BFH-Urteil vom 8. November 2023, II R 19/21, BStBl II S. … für alle Besteuerungsverfahren des Vollmachtgebers (mit Ausnahme ausdrücklich genannter sachlicher und/oder zeitlicher Beschränkungen). Dementsprechend ist das Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen entfallen.

Solange die Finanzverwaltung das Verfahren noch nicht auf die IdNr. nach § 139b AO bzw. W-IdNr. nach § 139c AO als Ordnungskriterium umgestellt hat, ist es aus technischen Gründen weiterhin erforderlich in der Vollmachtsdatenbank die Steuernummern in den Vollmachten zu erfassen. Die Vollmacht wird weiterhin von der Finanzverwaltung nur für die Besteuerungsverfahren berücksichtigt, deren Steuernummern in der Vollmacht angegeben wurden.

4 Vertretungs- oder Bekanntgabevollmacht

Wird die Vollmacht unbeschränkt ausgestellt, beinhaltet sie die Berechtigung für folgende Sachverhalte:

Dies schließt auch die Berechtigung zum Datenabruf (derzeit bestehend aus dem Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung und des Steuerkontos) ein. Lediglich die Bekanntgabevollmacht muss in der Vollmacht gesondert erteilt werden.

Wie Sie Vollmachten richtig ausfüllen, damit Sie die benötigten Rechte enthalten, können Sie den Beispielen entnehmen:

5 Vorlagen

Die Verwendung dieses amtlichen Musters der Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen ist grundsätzlich freiwillig, aber verpflichtend sobald die Vollmacht elektronisch über die Vollmachtsdatenbank übermittelt werden soll.

Für die Vollmachtsdatenbank: keine Änderungen der Vollmacht zulässig

Individuelle Änderungen oder Ergänzungen der amtlichen Muster sind grundsätzlich unzulässig. Zulässig ist lediglich die Aufnahme kurzer Ordnungskriterien des Vollmachtnehmers im Kopfteil von Seite 1 der amtlichen Muster.

Für die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen können Sie die nachstehende Datei zum Ausfüllen per Hand verwenden.

Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen.pdf

6 Anschreiben an Ihre Mandanten

Die folgenden Word-Musterbriefe können Sie als Anschreiben an Ihre Mandanten verwenden:

7 Weitere Informationen