Es wurde eine Bekanntgabeadresse ausgewählt ...
Dok.-Nr.: 1049740
1 Situationsbeschreibung
Beim Speichern einer Vollmacht erscheint folgende Programm-Meldung:
|
Vollmacht bearbeiten |
Die Vollmacht kann nicht gespeichert werden. Nicht alle Felder sind korrekt gefüllt. „Es wurde eine Bekanntgabeadresse ausgewählt, für die keine E-Mail-Adresse für die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form hinterlegt ist. Korrigieren Sie Ihre Eingabe.“ |
2 Ursache
Die Vollmacht enthält eine Bekanntgabevollmacht und es ist als Art der Bescheidbekanntgabe die Option elektronische Bescheidbekanntgabe ausgewählt. Jedoch ist unter Kanzlei verwalten/Bekanntgabeadresse verwalten keine E-Mail-Adresse für die Benachrichtigungsmail der Finanzverwaltung hinterlegt.
3 Abhilfe
3.1 E-Mail-Adresse für die Bekanntgabeadresse hinterlegen
Diese Abhilfe kann nur durch einen Vertretungsberechtigten der Kanzlei durchgeführt werden.
E-Mail-Adresse ergänzen
Voraussetzung:
Vollmachtsdatenbank ist geöffnet mit einem für die Kanzlei im Berufsregister eingetragenen Authentifizierungsmedium (Kammermitgliedsausweis oder SmartCard für Berufsträger)
Vorgehen:
Menüpunkt Kanzlei verwalten | Bekanntgabeadresse verwalten aufrufen und Bekanntgabeadresse auswählen.
Im Fenster Bekanntgabeadresse verwalten das Kontrollkästchen in elektronischer Form im Abschnitt Bescheidbekanntgabe aktivieren.
E-Mail-Adresse erfassen.
Die zugeordnete E-Mail-Adresse der elektronischen Bescheidbekanntgabe wird in der neuen Spalte Elektr. Bescheidbekanntgabe angezeigt.
3.2 Art der Bescheidbekanntgabe auf postalisch umstellen
Die Zustellung per Post sollte nur vorübergehend genutzt werden, bis eine E-Mail-Adresse für die elektronische Bekanntgabe durch den Vertretungsberechtigten eingerichtet wurde. Nach Einrichtung der E-Mail-Adresse können die Vollmachten wieder auf die elektronische Bescheidbekanntgabe umgestellt werden.
Art der Bescheidbekanntgabe auf postalisch umstellen
Voraussetzung:
In der Vollmachtsdatenbank ist die Vollmacht geöffnet.
Vorgehen:
Zum Abschnitt Bekanntgabevollmacht gehen.
Die Art der Bescheidbekanntgabe auf postalische Bescheidbekanntgabe umstellen.
Die Vollmacht kann nun gespeichert werden.
4 Weitere Informationen
- Elektronische Bekanntgabe der Bescheide (DIVA III) in der Vollmachtsdatenbank (Dok.-Nr.: 1026788)
- Vollmachtsdatenbank: Grundlegende Informationen (Dok.-Nr.: 1080468)
- Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen: Grundlegende Informationen (inkl. Vorlagen für Vollmachten und Anschreiben) (Dok.-Nr.: 1070515)
- Vollmachtsdatenbank: Voraussetzungen und Registrierung (Dok.-Nr.: 1036447)