Es wurde eine Bekanntgabeadresse ausgewählt ...

Dok.-Nr.: 1049740

1 Situationsbeschreibung

Beim Speichern einer Vollmacht erscheint folgende Programm-Meldung:

Vollmacht bearbeiten

Die Vollmacht kann nicht gespeichert werden. Nicht alle Felder sind korrekt gefüllt.

„Es wurde eine Bekanntgabeadresse ausgewählt, für die keine E-Mail-Adresse für die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form hinterlegt ist. Korrigieren Sie Ihre Eingabe.“

2 Ursache

Die Vollmacht enthält eine Bekanntgabevollmacht und es ist als Art der Bescheidbekanntgabe die Option elektronische Bescheidbekanntgabe ausgewählt. Jedoch ist unter Kanzlei verwalten/Bekanntgabeadresse verwalten keine E-Mail-Adresse für die Benachrichtigungsmail der Finanzverwaltung hinterlegt.

3 Abhilfe

3.1 E-Mail-Adresse für die Bekanntgabeadresse hinterlegen

Diese Abhilfe kann nur durch einen Vertretungsberechtigten der Kanzlei durchgeführt werden.

E-Mail-Adresse ergänzen

Voraussetzung:

Vollmachtsdatenbank ist geöffnet mit einem für die Kanzlei im Berufsregister eingetragenen Authentifizierungsmedium (Kammermitgliedsausweis oder SmartCard für Berufsträger)

Vorgehen:

Menüpunkt  Kanzlei verwalten | Bekanntgabeadresse verwalten aufrufen und Bekanntgabeadresse auswählen.

Im Fenster Bekanntgabeadresse verwalten das Kontrollkästchen in elektronischer Form im Abschnitt  Bescheidbekanntgabe aktivieren.

E-Mail-Adresse erfassen.

Die zugeordnete E-Mail-Adresse der elektronischen Bescheidbekanntgabe wird in der neuen Spalte Elektr. Bescheidbekanntgabe angezeigt.

3.2 Art der Bescheidbekanntgabe auf postalisch umstellen

Die Zustellung per Post sollte nur vorübergehend genutzt werden, bis eine E-Mail-Adresse für die elektronische Bekanntgabe durch den Vertretungsberechtigten eingerichtet wurde. Nach Einrichtung der E-Mail-Adresse können die Vollmachten wieder auf die elektronische Bescheidbekanntgabe umgestellt werden.

Art der Bescheidbekanntgabe auf postalisch umstellen

Voraussetzung:

In der Vollmachtsdatenbank ist die Vollmacht geöffnet.

Vorgehen:

Zum Abschnitt Bekanntgabevollmacht gehen.

Die Art der Bescheidbekanntgabe auf postalische Bescheidbekanntgabe umstellen.

Die Vollmacht kann nun gespeichert werden.

4 Weitere Informationen