Informationen zur Rechnung der Vollmachtsdatenbank der Bundessteuerberaterkammer
Dok.-Nr.: 1022653
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument finden Steuerberater:innen Informationen zur Rechnung der Vollmachtsdatenbank der Bundessteuerberaterkammer (BStBK).
2 Zeitpunkt der Rechnungsstellung
Ab dem Nutzungszeitraum 2026 erfolgt die Rechnungsstellung halbjährlich jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember. Der Versand der Rechnung erfolgt entsprechend im Juli bzw. Anfang Januar des Folgejahrs per E-Mail.
Rechnungsempfang prüfen
Prüfen Sie zeitnah:
- Sind die Rechnungsempfängerdaten noch aktuell (siehe Abschnitt 5)?
- Können E-Mails vom Absender rechnung@bstbk-vollmachtsdatenbank.de empfangen werden?
- Sind Anpassungen vorzunehmen, damit die E-Mail nicht durch eine Empfangssperre oder Spamfilter verloren geht?
3 Inhalt der Rechnung
Folgende Leistungen werden berechnet:
- Angelegte Vollmachten
- mIDentity-Stick VDB
- SmartCard für mIDentity VDB
- SmartCard für mIDentity VDB Wartung
- Service Vollmachtsdatenbank
- Individuelle Dienstleistung VDB
4 Preise
Angelegte Vollmachten
Der Preis für angelegte Vollmachten befindet sich unter Punkt 4.1 des Nutzungsvertrags zur Anwendung der Vollmachtsdatenbank:
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Nutzungsvertrag Vollmachtsdatenbank
(Aufruf über Internetseite der Bundessteuerberaterkammer: www.bstbk.de| Themen | Vollmachtsdatenbank | Dokumente | Nutzungsvertrag blanko (VDB))
Die halbjährliche Rechnung zum Stichtag 30. Juni ändert den Preis nicht. Es wird der volle Betrag berechnet. Alle Vollmachten, die bereits zum 30. Juni abgerechnet werden, fließen nicht mehr in die nachfolgende Rechnung zum 31. Dezember. Damit ist sichergestellt, dass es innerhalb eines Abrechnungszeitraums zu keiner Doppelberechnung kommt.
Service Vollmachtsdatenbank und individuelle Dienstleistungen VDB
Der Preis für den Service Vollmachtsdatenbank und der individuellen Dienstleistung VDB befindet sich unter Punkt 3 der Leistungsbeschreibung Service der Vollmachtsdatenbank:
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Leistungsbeschreibung Service Vollmachtsdatenbank
(Aufruf über Internetseite der Bundessteuerberaterkammer: www.bstbk.de| Themen | Vollmachtsdatenbank | Dokumente | Leistungsbeschreibung Service (VDB))
5 Rechnungsempfänger, Bankverbindung und E-Mail-Adresse aktualisieren
Bei der Registrierung wurden die E-Mail-Adresse, die Adresse des Rechnungsempfängers und die Bankverbindung angegeben. Wenn sich die Angaben geändert haben, aktualisieren Sie diese manuell in der Vollmachtsdatenbank. Die Bekanntgabe gegenüber der zuständigen Regionalkammer führt nicht automatisch zur Anpassung der Rechnungsempfängerdaten in der Vollmachtsdatenbank.
Eine Anleitung zum Aktualisieren der Rechnungsempfängerdaten finden Sie in folgendem Dokument:
Vollmachtsdatenbank: Rechnungsempfängerdaten ändern (Dok.-Nr. 1026954)
6 Versand der Rechnung
Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail im ZUGFeRD-Format. Die Mail entspricht den gesetzlichen Vorgaben (EN16931).
7 Anzahl der Vollmachten
Zum 30. Juni werden alle Vollmachten berechnet, die zu Beginn des Jahres jeweils am 1. Januar bereits in der Vollmachtsdatenbank enthalten sind plus alle Vollmachten, die in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni neu erfasst werden. Die Berechnung der Vollmachten findet unabhängig vom Übermittlungsstatus statt. Auch unterjährig gelöschte Vollmachten werden berechnet.
Zum 31. Dezember werden nur noch die nach dem 30.06. neu erfassten Vollmachten berechnet.
Wird eine unterjährig gelöschte Vollmacht erneut erfasst, wird die Vollmacht über das gesamte Jahr hinweg nur einmalig berechnet, wenn die Vollmacht mit derselben Steuer-ID bzw. Unternehmensnamen und Steuernummer erfasst wird.
8 Übersicht der berechneten Vollmachten
In der Rechnung wird die Gesamtmenge an Vollmachten ausgewiesen. Detaillierte Informationen befinden sich nach erfolgter Rechnungsstellung direkt in der Vollmachtsdatenbank. Über Kanzlei verwalten | Berechnete Vollmachten anzeigen kann der/die Vertretungsberechtigte die im Einzelnen berechneten Vollmachten einsehen.
9 Nachvollziehbarkeit von Vollmachtsverhältnissen
Um jederzeit nachweisen zu können, dass das bestehende Vollmachtsverhältnis an das Finanzamt übermittelt bzw. gegenüber dem Finanzamt gelöscht wurde, sollten die in der Vollmachtsdatenbank gespeicherten Vollmachtsdaten regelmäßig exportiert und archiviert werden. Zudem empfiehlt es sich, nach jedem Abrechnungszeitraum die Übersicht der berechneten Vollmachten zu exportieren und zu archivieren. Damit bleibt die Löschung von Vollmachten über die 3 angezeigten Abrechnungszeiträume hinaus für rechtliche Anfragen nachvollziehbar.
10 Bezahlung der Rechnung
Der Rechnungsbetrag wird Ende Januar bzw. Mitte August per Lastschriftverfahren durch die Bundessteuerberaterkammer eingezogen. Eine Selbstüberweisung ist nicht möglich und kann zusätzliche Kosten erzeugen, die in Rechnung gestellt werden müssen.
11 Folgeabrechnungszeitraum
Alle Vollmachten, die zum Anfang des neuen Abrechnungszeitraums (01.01.-30.06. bzw. 01.07.-31.12.) in der Vollmachtsdatenbank gespeichert sind, gelten automatisch als angelegte Vollmacht für den neuen Abrechungszeitraum. Möchten Sie eine Berechnung der Vollmacht im nächsten Abrechnungszeitraum vermeiden, muss die Vollmacht bereits im aktuellen Abrechnungszeitraum gelöscht werden.
Beispiel: Am 31.12 steht eine Vollmacht des Mandanten Maxi Muster in der Vollmachtsdatenbank. Der Mandant wird im nächsten Abrechungszeitraum (beginnend am 01.01) nicht mehr von der Kanzlei betreut. Wenn die Vollmacht bis zum 31. Dezember gelöscht wird, erfolgt keine Berechnung der Vollmacht im nächsten Abrechnungszeitraum.
12 Fragen zur Rechnung
Bei Fragen zur Rechnung wenden Sie sich unter Angabe der Teilnehmernummer an die E-Mail-Adresse service@bstbk-vollmachtsdatenbank.de.