Vollmachtsdatenbank: Umzug der Kanzlei in einen anderen Kammerbezirk
Dok.-Nr.: 1005754
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie nach einem Umzug der Kanzlei in einen anderen Kammerbezirk vorgehen, um wieder Zugriff auf die Vollmachtsdatenbank zu erhalten.
2 Hintergrund
Zieht die Kanzlei um und ändert sich dadurch die Zuständigkeit der Kammer, so wird die Mitgliedschaft bei der bisherigen Kammer beendet. Mit dem Ausscheiden bei der Kammer besteht kein Zugriff mehr auf die Vollmachtsdatenbank. Sobald die Kanzlei bei der neuen Kammer als Mitglied eingetragen ist, können die erfassten Vollmachten auf die Mitgliedschaft der neuen Kammer übertragen werden.
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sich neben der Kammerzugehörigkeit die Rechtsperson ändert oder ein identitätswahrender Rechtsformwechsel vorliegt. Wie Sie in diesen Fällen vorgehen, finden Sie im Dokument Vollmachtsdatenbank: Allgemeine Informationen bei Umfirmierung (Dok.-Nr.: 1071161). |
3 Vorgehen
Melden Sie zuerst den Umzug der bisherigen und der neuen Kammer.
Haben Sie eine SmartCard für Berufsträger im Berufsregister der ursprünglichen Kammer eingetragen, so wird diese nicht automatisch der neuen Kammer gemeldet. Lassen Sie deswegen diese Karte bei Ihrer neuen Kammer eintragen. Haben Sie bisher mit dem Kammermitgliedsausweis gearbeitet, wird dieser ungültig. Beantragen Sie deswegen möglichst frühzeitig einen neuen Ausweis bei Ihrer neuen Kammer. Die Neubestellung dauert ca. 1 bis 2 Wochen.
Hinweis: Bei der Steuerberaterkammer Nürnberg ist die Eintragung der SmartCard für Berufsträger nicht möglich. In dem Fall benötigen Sie auf jeden Fall einen neuen Kammermitgliedsausweis der Steuerberaterkammer Nürnberg.
Für Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwälte:
Sobald der Wechsel bei den Kammern vollzogen ist, kann die Übertragung der Vollmachtsdaten auf die neue Kammermitgliedschaft durchführt werden. Senden Sie hierzu per E-Mail einen Auftrag mit folgendem Inhalt an vollmachtsdatenbank@service.datev.de
Für Steuerberater:
Sobald der Wechsel bei den Kammern vollzogen ist, kann die Bundessteuerberaterkammer die Übertragung der Vollmachtsdaten auf die neue Kammermitgliedschaft durchführen. Senden Sie hierzu per E-Mail einen Auftrag mit folgendem Inhalt an service@bstbk-vollmachtsdatenbank.de
Voraussetzung:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kanzlei ist umgezogen, dadurch hat sich die zuständige Kammer geändert. Bitte übertragen Sie die bestehende Vollmachtsdatenbank auf die Kammer-Mitgliedsnummer … der Kammer … ."
Beachten Sie, dass nach der Übertragung der Vollmachtsdaten die bereits vergebenen Untervollmachten neu einzurichten sind und es ca. 2- 4 Werktage dauert, bis die Daten der vorausgefüllten Steuererklärung und Steuerkonto wieder abgerufen werden können.
