Registrierung der Vollmachtsdatenbank mit einer SmartCard für Berufsträger

Dok.-Nr.: 1037018

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, was bei der Registrierung der Vollmachtsdatenbank zu beachten ist.

2 Voraussetzungen zur Nutzung einer SmartCard für die Registrierung der Vollmachtsdatenbank

Hinweis

Allgemeine Informationen zur Registrierung finden Sie in Dokument Vollmachtsdatenbank: Voraussetzungen und Registrierung (Dok.-Nr.: 1036447).

Aktuell unterstützen fast alle Kammern die SmartCard für Berufsträger (Scheckkarte) oder den mIDentity für Berufsträger (USB-Stick). Für die Eintragung Ihrer Karte können Sie folgendes Mitteilungsformular verwenden:

Mitteilungsformular: Eintragung der SmartCard für Berufsträger im Berufsregister der Kammer (docx) (Microsoft Word-Datei, Stand: 13.12.2024)

Ausnahme ist die Steuerberaterkammer Nürnberg. Wenn Sie Mitglied dieser Kammer sind, müssen Sie den Kammermitgliedsausweis für die Registrierung in der Vollmachtsdatenbank verwenden.

3 Prüfung der eingesetzten Karte

Prüfung der eingesetzten Karte

Vorgehen:

Starten Sie das Programm Sicherheitspaket. Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf das Symbol Sicherheitspaket und wählen Sie anschließend aus dem Kontextmenü den Menüpunkt Sicherheitspaket | Sicherheitspaket starten.

Das Programm wird geöffnet und in der Registerkarte SmartCard werden die Informationen Ihrer SmartCard unter dem Eintrag SmartCard Typ angezeigt.

Voraussetzung für die Registrierung Ihrer Kanzlei in der Vollmachtsdatenbank ist u. a. eine SmartCard für Berufsträger. Wenn der Name der Karte SmartCard classic lautet, ist eine Registrierung der Kanzlei nicht möglich. In diesem Fall trägt die Kammer die Daten der Karte nicht im Berufsregister ein.

4 Weitere Informationen