„Ihre aktuell gesteckte SmartCard ist nicht berechtigt eine Vollmachtsdatenbank zu registrieren.“
Dok.-Nr.: 1036857
1 Situationsbeschreibung
Der Anwender versucht sich bei der Vollmachtsdatenbank zu registrieren und erhält folgende Fehlermeldung: „Ihre aktuell gesteckte SmartCard ist nicht berechtigt eine Vollmachtsdatenbank zu registrieren.“
2 Ursache
Die gesteckte Smart Card bzw. der gesteckte Kammermitgliedsausweis ist nicht für die Registrierung der Vollmachtsdatenbank berechtigt.
Eine Vollmachtsdatenbank kann nur mit einer SmartCard für Berufsträger oder einem Kammermitgliedsausweis beziehungsweise einer VDB-Zugangskarte registriert werden. Hierbei ist zwingend notwendig, dass diese/dieser bei der zu registrierenden Kanzlei im entsprechenden Berufsregistereintrag als vertretungsberechtigt eingetragen ist.
![]() | Hinweis |
|---|---|
Eine Ausnahme stellt die Steuerberaterkammer Nürnberg dar. Hier kann ausschließlich der Kammermitgliedsausweis zur Registrierung der Vollmachtsdatenbank verwendet werden. |
3 Abhilfe
Anwender muss sich an zuständige Regionalkammer wenden, um die Eintragung der SmartCard für Berufsträger oder des Kammermitgliedsausweises beziehungsweise der VDB-Zugangskarte als vertretungsberechtigt für den entsprechenden Kanzleieintrag im Berufsregister zu veranlassen.
Für die Eintragung der SmartCard classic für Berufsträger/ mIDentity compact für Berufsträger ins Berufsregister kann folgendes Mitteilungsformular verwendet werden:
Mitteilungsformular: Eintragung der SmartCard für Berufsträger im Berufsregister der Kammer (Microsoft Word-Datei, Stand: 24.07.2024)
