Vollmachtsdatenbank: Von der Nutzung abmelden (deregistrieren)

Dok.-Nr.: 1071243

1 Situationsbeschreibung

In diesem Dokument erfahren Sie, wie die Vollmachtsdatenbank deregistriert werden kann.

2 Voraussetzungen

Sie benötigen für die Deregistrierung eine für die Vollmachtsdatenbank vertretungsberechtigte Berufsträgerkarte (Kammermitgliedsausweis / VDB-Zugangskarte /SmartCard für Berufsträger) eines Kanzlei-Inhabers.

Der Zugriff auf die Vollmachtsdatenbank ist zu diesem Zeitpunkt noch möglich.

3 Vollmachten bei der Finanzverwaltung löschen

Die zum Zeitpunkt der Deregistrierung vorhandenen Vollmachten in der Vollmachtsdatenbank erlöschen gegenüber der Finanzverwaltung erst nach 30 Tagen (Bekanntgabevollmacht).

Wenn Sie die Vollmachten gegenüber der Finanzverwaltung sofort und unwiederbringlich löschen möchten, müssen Sie die Vollmachten vor der Deregistrierung manuell löschen.

4 Nutzung beenden - deregistrieren

Deregistrierung der Vollmachtsdatenbank

Vorgehen:

Vollmachtsdatenbank über die Homepage der Kammer aufrufen.

In der Vollmachtsdatenbank auf die Schaltfläche Kanzleiverwaltung klicken.

Auf den Eintrag Nutzungsvertrag kündigen klicken.

Die vorgenommene Deregistrierung wird zum Folgetag wirksam.

5 Abschließende Rechnung

Die Deregistrierung der Vollmachtsdatenbank löst zum nächsten Abrechnungszeitpunkt (01.01 bzw. 30.06) die abschließende Rechnung aus.

Anwender, die die Vollmachtsdatenbank über die Rechtsanwalts- oder Wirtschaftsprüferkammer registriert haben, erhalten die abschließende Rechnung zum nächsten Monatsende.

6 Erneute Registrierung innerhalb von 6 Monaten

Die Vollmachten werden nach erfolgter Deregistrierung noch für 6 Monate aufgehoben.

Bei einer erneuten Registrierung der Vollmachtsdatenbank stehen diese Vollmachten wieder zur Verfügung und können erneut an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Dabei ist sichergestellt, dass die Vollmachten im Kalenderjahr nur einmal berechnet werden. Wenn bereits eine unterjährige Rechnung erstellt wurde, werden zum Jahresende nur noch die nach der Neuregistrierung neu erfassten Vollmachten berechnet.

7 Weiterführende Informationen