Praxisvertreter, Praxistreuhänder, Praxisabwickler für die Vollmachtsdatenbank hinterlegen

Dok.-Nr.: 1007324

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie was bei längerer Abwesenheit oder Versterben des Berufsträgers, insbesondere bei Einzelkanzleien, zu veranlassen ist, damit die Vollmachtsdatenbank weiter genutzt werden kann

2 Hintergrund

Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank ist direkt mit der Eintragung Ihrer Kanzlei im Berufsregister verknüpft. Wird diese Eintragung der Kanzlei bzw. der letzte vertretungsberechtigte Berufsträger seitens der Kammer beendet besteht kein Zugriff mehr auf die Vollmachtsdatenbank. Ebenso bestehen keine Berechtigungen mehr zur Datenabfrage für die Berufsträgerkarte, als auch für unterbevollmächtigte SmartCards.

Kein Zugriff mehr auf die Vollmachtsdatenbank

Die Vollmachten bleiben bis zu 6 Monate (laut Nutzungsvertrag) in der Vollmachtsdatenbank erfasst.

Die ersten 30 Tage dieser 6 Monate bleiben die Vollmachten gegenüber der Finanzverwaltung auch übermittelt. Danach erlischt die Übermittlung der Vollmachten und der Status ändert sich auf "Nicht übermittelt", dann besteht keine Vollmacht mehr gegenüber der Finanzverwaltung.

Bei den Kammern gibt es die Möglichkeit einen Praxisvertreter, -treuhänder oder -abwickler hinterlegen zu lassen. Dieser hat dann ebenfalls Zugriff auf die Vollmachtsdatenbank, wenn ein Kammermitgliedsausweis, VDB-Zugangskarte oder SmartCard/mIDentity für Berufsträger im Berufsregister hinterlegt ist.

3 Praxistreuhänder oder Praxisabwickler für die Kanzlei hinterlegen

Vorgehen:

Lassen Sie bei Ihrer jeweiligen Kammer einen Praxistreuhänder /–abwickler bestellen oder einen Praxisvertreter hinterlegen.

Dieser benötigt eine Berufsträgerkarte (z. B. Kammermitgliedsausweis, VDB-Zugangskarte, SmartCard für Berufsträger).

Der Kammermitgliedsausweis bzw. die VDB-Zugangskarte ist automatisch im Berufsregister eingetragen.

Wenn eine SmartCard für Berufsträger verwendet wird, muss diese erst für die Person im Berufsregister der Kammer eingetragen werden.

Schicken Sie Ihrer Kammer dazu das "Mitteilungsformular: Eintragung der SmartCard für Berufsträger im Berufsregister der Kammer"

Die Kammer trägt im Berufsregister den Praxistreuhänder, -abwickler mit Beginn- und Ende-Datum ein. Nach 3-4 Werktagen hat dieser Zugriff auf die Vollmachtsdatenbank.

Öffnen Sie mit der gesteckten Berufsträgerkarte die Vollmachtsdatenbank und vergeben Sie über Kanzlei verwalten / Berechtigungen verwalten die Untervollmachten für die Kanzleimitarbeiter neu, siehe Dokument Vollmachtsdatenbank: Untervollmachten vergeben (Dok.-Nr.: 1071161).

Prüfen Sie den Status der Vollmachten und übermitteln Sie diese gegebenenfalls erneut.

Die Kanzlei kann wieder mit der Vollmachtsdatenbank arbeiten.

Ablauf der Bestellung als Praxistreuhänder bzw. -abwickler

Mit Ablauf der Bestellung als Praxistreuhänder bzw. –abwickler wird die Vollmachtsdatenbank beendet. Im Rahmen einer Umfirmierung können bei einer Gesamtrechtsnachfolge die Vollmachten auf eine andere Kanzlei übernommen werden.

4 Praxisvertreter für die Kanzlei hinterlegen

Bei längerer Abwesenheit des Berufsträgers kann auch ein allgemeiner Vertreter (Praxisvertreter) für einen bestimmten Zeitraum bei der Kammer hinterlegt werden. Auf Antrag des Berufsträgers bestellt die Kammer den Vertreter. Dieser benötigt ebenso eine Berufsträger SmartCard um auf die Vollmachtsdatenbank zuzugreifen, siehe Punkt 3. 1.

Da eine Krankheit oder längerfristige Abwesenheit meist nicht planbar ist, gibt es den Bedarf auch einen vorsorglichen Praxisvertreter zu hinterlegen. Zum Vorgehen liegen uns keine genauen Informationen vor, wenden Sie sich an Ihre zuständige Kammer.

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