Bescheid wird an falsche Adresse gesendet
Dok.-Nr.: 1049882
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Bescheide an eine falsche Adresse versendet werden.
2 Hintergrund
Bei Erstellung von Bescheiden prüft das Finanzamt, ob für Ihre Kanzlei eine Bescheidbekanntgabe vorliegt. Liegt diese vor und wurde in der Vollmacht der postalische Versandweg gewählt, so schickt das Finanzamt den Bescheid an die Adresse, die in der Vollmacht zugeordnet wurde.
3 Bescheid wurde an falsche Adresse versendet
Prüfen Sie, welche Adresse in der Vollmacht ausgewählt wurde, und stellen Sie die korrekte Adresse ein. Die Änderung wird automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt und für den nächsten Papier-Bescheid verwendet.
Kann die Adresse nicht geändert werden, weil sie nicht zur Auswahl angezeigt wird, dann lassen Sie diese durch einen Vertretungsberechtigten über Kanzlei verwalten/Bekanntgabeadresse verwalten anlegen.
Ist bereits die korrekte Adresse in der Vollmacht hinterlegt und der Bescheid erging trotzdem an die falsche Adresse, fragen Sie beim zuständigen Finanzamt nach.
4 Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis
Ist ein Wirtschaftsprüfer an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) beteiligt und nutzt die Vollmachtsdatenbank für seine Einzelkanzlei (Feierabendpraxis), so ist im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer regelmäßig die Anschrift der WPG als berufliche Niederlassung hinterlegt. Diese Adresse wird automatisch in der Vollmachtsdatenbank als Bekanntgabeadresse für Steuerbescheide angeboten.
Sollen die Bescheide an die Anschrift der eigenen Praxis gehen, kann diese im geschützten Mitgliederbereich „Meine WPK“ auf wpk.de ausgewählt werden und wird von dort automatisch an die Vollmachtsdatenbank weitergereicht.
5 Weitere Informationen
Elektronische Bekanntgabe der Bescheide (DIVA III) in der Vollmachtsdatenbank (Dok.-Nr.: 1026788)