Datenschutz-Steckbrief Vollmachtsdatenbank

Dok.-Nr.: 1002718

1 Über dieses Dokument

Als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen Sie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfüllen. In diesem Datenschutz-Steckbrief erhalten Sie die produktbezogenen Informationen zur Umsetzung dieser Anforderungen.

Weitere Informationen:

Wenn Sie das Produkt außerhalb Deutschlands einsetzen, müssen Sie die nationale Gesetzgebung und die damit verbundenen Fristen beachten.

2 Allgemeine Angaben

Die folgenden produktspezifischen Angaben orientieren sich an der Struktur der DS-GVO.

2.1 Art und Zweck der Verarbeitung

Angaben für Art. 13 Abs. 1 lit. c, 14 Abs. 1 lit. c und 15 Abs. 1 lit. a DS-GVO

Der Zweck der Verarbeitung (s. Leistungsbeschreibung Kap. 4.2), die Kategorien betroffener Personen und Art der personenbezogenen Daten (s. Leistungsbeschreibung Kap. 4.3) sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.

2.2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Angaben für Art. 13 Abs. 1 lit. c und 14 Abs. 1 lit. c DS-GVO

Zweck der Verarbeitung

Art der Rechtsgrundlage

Erläuterung

Elektronische Verwaltung der Vollmachten der Mandanten der teilnehmenden Nutzer

Rechtliche Verpflichtung

Einwilligung

§ 80a AO - Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden § 80 AO - Bevollmächtigte und Beistände BMF-Schreiben vom 01.08.2016 – IV A 3 – S 0202/15/10001 (amtlich bestimmtes Vollmachtsformular)

Übermittlung der Vollmachtsinhalte (Vertretungsvollmacht) zur Speicherung bei der Finanzverwaltung für verschiedene Zwecke wie z. B. Steuerkontoabfrage und Bekanntgabevollmacht

Vergabe von Berechtigungen für den Zugriff auf die elektronischen Daten der Mandanten bei der Finanzverwaltung

2.3 Informationen zu Speicherung und Löschung personenbezogener Daten

Angaben für Art. 13 Abs. 2 lit. a, 14 Abs. 2 lit. a und 15 Abs. 1 lit. d DS-GVO.

In der Tabelle werden alle Datenpakete genannt, die personenbezogene Daten enthalten.

Zu jedem Datenpaket erhalten Sie diese Informationen:

Datenpaket

Rechtliche Grundlage für die Speicherung

Startzeitpunkt

Vorhaltefrist / Löschfrist

Vollmachtsdaten (Identifikationsdaten des Vollmachtgebers)

BMF-Schreiben vom 01.08.2016 – IV A 3 – S 0202/15/10001: Zeilen 40 und 41 des amtlich bestimmten Vollmachtsformulars zur Vertretung in Steuersachen („Ich bin damit einverstanden, dass alle Daten dieser Vollmacht elektronisch in einer Vollmachtsdatenbank gespeichert und an die Finanzverwaltung übermittelt werden“)

Löschung der Vollmacht

Keine / 6 Monate gemäß Nutzungsvertrag zur Vollmachtsdatenbank

2.4 Informationen zu Empfängerkategorien

Angaben für Art. 13 Abs. 1 lit. e, 14 Abs. 1 lit. e und 15 Abs. 1 lit. c DS-GVO

Personenbezogene Daten können über Programmfunktionen weitergegeben werden. Empfängerkategorien für diese Daten können sein:

2.5 Informationen zu Externen Datenquellen

Angaben für Art. 14 Abs. 2 lit. f und 15 Abs. 1 lit. g DS-GVO

Personenbezogene Daten können über Programmfunktionen importiert werden. Externe Datenquellen können sein:

3 Anleitungen

Daten müssen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Betroffene haben das Recht auf Auskunft und ggf. das Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung ihrer Daten (Betroffenenrechte).

In den folgenden Kapiteln finden Sie die Anleitungen, mit denen Sie die Betroffenenrechte und die Löschanforderungen erfüllen können.

Wenn Sie personenbezogene Daten außerhalb von DATEV-Produkten verwenden, können zusätzliche Schritte notwendig werden.

3.1 Auffinden und Berichtigen

Anleitungen für das Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO) und das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)

In der Vollmachtsübersicht werden die Vollmachten angezeigt. Es kann hier gezielt nach Vollmachten (Vollmachtgeber) gesucht werden. Berichtigen können Sie die Daten durch ein Öffnen der entsprechenden Vollmacht per Doppelklick. Das Vorgehen hierfür ist in der Hilfe zur Vollmachtsdatenbank unter den Abschnitten „Vollmachten suchen“ und „Vollmachten bearbeiten“ beschrieben.

3.2 Löschen

Anleitungen für das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO) und zur Umsetzung des Löschkonzepts

In der Vollmachtsübersicht werden die Vollmachten angezeigt. Wählen Sie hier die Vollmacht, die Sie löschen möchten mittels Klick auf das Kontrollkästchen am Zeilenanfang aus. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Vollmachten löschen“ über der Vollmachtsliste. Das Vorgehen hierfür ist in der Hilfe zur Vollmachtsdatenbank unter dem Abschnitt „Vollmacht löschen“ beschrieben.

Bitte beachten Sie: Werden an die Finanzverwaltung übermittelte Vollmachten gelöscht, wird die Löschung und somit der Widerruf der Vollmacht am nächsten Werktag Montag bis Freitag ausgenommen Feiertage an die Finanzverwaltung übermittelt.

3.3 Verarbeitung einschränken

Anleitungen für das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)

Zum Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen Sie in der Vollmachtsübersicht unter „Kanzlei verwalten“ die Funktion „Berechtigungen verwalten…“. Das Vorgehen hierfür ist in der Hilfe zur Vollmachtsdatenbank unter dem Abschnitt „Berechtigungen vergeben“ beschrieben.

3.4 Exportieren

Anleitungen für das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)

In der Vollmachtsübersicht werden die Vollmachten angezeigt. Wählen Sie hier die Vollmacht, die Sie exportieren möchten mittels Klick auf das Kontrollkästchen am Zeilenanfang aus. Falls Sie alle Vollmachten exportieren möchten, brauchen Sie keine Vollmachten explizit auswählen. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Liste exportieren“ über der Vollmachtsliste. Es öffnet sich das Dialogfenster „Liste exportieren“. Ändern Sie gegebenenfalls den Dateinamen für die Exportdatei und bestätigen Sie Ihre Eingabe mit Exportieren. Im Anschluss öffnet sich die Exportdatei. Sie können die Exportdatei speichern und ggf. bearbeiten, z.B. mit Microsoft Excel. Das Vorgehen hierfür ist in der Hilfe zur Vollmachtsdatenbank unter dem Abschnitt „Liste exportieren“ beschrieben.

4 Technische Informationen

Die Anwendung Vollmachtsdatenbank verarbeitet personenbezogene Daten auch für weitere Zwecke technischer Art (z. B. Qualitätssicherung, Nachweisbarkeit). Diese Daten können den Informationspflichten gem. Art. 13 und 14 DS-GVO unterliegen.

Da diese Daten automatisch gelöscht werden, sind keine weiteren Schritte notwendig. Wenn Daten vor Ende der angegebenen Speicherdauer gelöscht werden sollen, wenden Sie sich an den Programmservice (DATEV-Telefonverzeichnis).

4.1 Fehlerprotokolle, Verlaufsprotokolle, Ereignisprotokolle

Zum Zweck der Qualitätssicherung und für potenzielle Fehleranalysen werden folgende Daten protokolliert:

Die gespeicherten Informationen werden spätestens nach 60 Tagen automatisch gelöscht.

4.2 Nachweisprotokolle

Zum Zweck der Nachweisbarkeit und für die DATEV-Rechnungsschreibung werden folgende Daten protokolliert:

Die gespeicherten Informationen werden spätestens nach 13 Monaten automatisch gelöscht.

Zum Zweck des Nachweises einer durchgeführten Datenübermittlung an Dritte werden folgende Daten gespeichert:

Die gespeicherten Informationen werden spätestens 13 Monate nach Löschung der Vollmacht automatisch gelöscht.

4.3 Statistische Protokolle

Dieser Abschnitt trifft für das vorliegende Produkt nicht zu.

4.4 Auswahlliste, Vorbelegung, Cache, Austauschdaten

Dieser Abschnitt trifft für das vorliegende Produkt nicht zu.

4.5 Benutzereinstellungen

Zum Zweck des Bedienkomforts und der Performance werden folgende Daten protokolliert:

Die gespeicherten Informationen werden mit Löschen der jeweiligen Kanzlei gelöscht.