Vollmachtsdatenbank: Abfrage Anmeldeverfahren beim Start der Anwendung
Dok.-Nr.: 1037990
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wann Sie welches Authentifizierungsverfahren beim Start der Vollmachtdatenbank der Bundessteuerberaterkammer wählen.
2 Hintergrund
Beim Aufruf der Vollmachtsdatenbank erscheint folgende Meldung:

Hier ist eine der Optionen zu wählen.
Die Option Mit der SmartCard/Kammermitgliedsausweis anmelden, ist die bisherige Anmeldung, wenn Sie sich als Mitarbeiter oder als Vertretungsberechtigter mit einer gesteckten SmartCard oder Kammermitgliedsausweis/Zugangskarte zur VDB anmelden möchten.
Die Option Mit Steuerberaterplattform anmelden wählen Sie als Vertretungsberechtigter, wenn die Kanzlei für die Steuerberaterplattform registriert ist und Sie sich mit dem nPA in der Vollmachtsdatenbank anmelden möchten.
3 Mit SmartCard/Kammermitgliedsausweis anmelden
Bisher erfolgte die Anmeldung mittels einer authentifizierten Smart Card. Das kann als Vertretungsberechtigter der Kammermitgliedsausweis bzw. Zugangskarte zur VDB oder als Mitarbeiter eine SmartCard classic bzw. mIDentity sein. Für die SmartCards der Mitarbeiter muss zuvor der Vertretungsberechtigte eine Untervollmacht einrichten.
Wenn Sie diese Karten weiterhin für die Anmeldung in der Vollmachtsdatenbank verwenden, wählen Sie die Option Mit SmartCard/Kammermitgliedsausweis anmelden. Die weiteren Schritte und zur Verfügung stehenden Funktionen sind unverändert.
Sollte eine Anmeldung trotz Auswahl der richtigen Option nicht möglich sein, prüfen Sie, ob die gesteckte SmartCard für den Aufruf authorisiert ist. Wie Sie Untervollmachten für Mitarbeiter einrichten, finden Sie im Dokument Vollmachtsdatenbank: Untervollmachten vergeben (Dok.-Nr.: 1003328).
4 Mit Steuerberaterplattform anmelden
Seit dem 09. Januar 2025 ist es möglich, sich in der Vollmachtsdatenbank mit dem Personalausweis (nPA) anzumelden. Diese Möglichkeit steht allen Vertretungsberechtigten zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist, dass die Kanzlei die Steuerberaterplattform nutzt.
Bei der Anmeldung mit dem nPA stehen in der Vollmachtsdatenbank alle Funktionen eines Vertretungsberechtigten zur Verfügung. Insbesondere die Funktionen unter dem Link Kanzlei verwalten. Jedoch kann der nPA nicht für die Freischaltung der Datenabrufe (Steuerkonto, vorausgefüllte Steuererklärung, digitaler Bescheid) an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Weitere Informationen zum nPA in Verbindung mit der Steuerberaterplattform befinden sich auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer https://www.bstbk.de/de/themen/steuerberaterplattform.