Vollmachtsdatenbank: Steuernummer ergänzen, ändern oder löschen
Dok.-Nr.: 1000108
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie bei den in der Vollmachtsdatenbank erfassten Vollmachten weitere Steuernummern ergänzen oder bestehende Steuernummern ändern oder löschen können.
2 Hintergrund
Das vom Bundesministerium der Finanzen am 08.07.2019 veröffentlichte „Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen“ (Dok.-Nr. 1070515) regelt, dass die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen gegenüber der Finanzverwaltung nur für die erfassten Steuernummern des Vollmachtgebers in der Vollmachtsdatenbank wirksam wird.
Entsprechend dem im oben erwähnten Merkblatt enthaltenen „Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ müssen spätere Änderungen oder Ergänzungen von Steuernummern in geeigneter Weise dokumentiert werden. Vom Mandanten muss dazu kein neues Beiblatt unterzeichnet werden.
Wenn sich eine Steuernummer von Amts wegen ändert (z. B. Zusammenlegung von Finanzämtern), wird dies von der Finanzverwaltung automatisch an die Vollmachtsdatenbank gemeldet und wenn möglich angepasst.
Wenn die Änderung der Steuernummer von Ihrem Mandanten ausgeht (z. B. bei Heirat oder Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk), muss die Steuernummer in der Vollmachtsdatenbank durch Sie angepasst werden. Wenn Sie in der Vollmachtsdatenbank Änderungen im Bereich der Steuernummer vornehmen, werden diese Änderungen automatisch am nächsten Arbeitstag an die Finanzverwaltung übermittelt. Sie müssen die Vollmacht dazu nicht gesondert an die Finanzverwaltung übermitteln.
3 Vorgehen
Um Steuernummern in einer übermittelten Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank zu ändern, ergänzen oder zu löschen haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Steuernummer in einer Vollmacht ändern
- Steuernummer in einer Vollmacht ergänzen
- Steuernummer in einer Vollmacht löschen
3.1 Steuernummern in einer übermittelten Vollmacht ergänzen, ändern oder löschen
Variante 1: Steuernummer in einer übermittelten Vollmacht ergänzen
Voraussetzung:
Die Online-Anwendung Vollmachtsdatenbank ist geöffnet.
Vorgehen:
Entsprechende Vollmacht öffnen.
Im Vollmachtsformular auf die Schaltfläche Steuernummer erfassen klicken.
Der Eingabedialog Steuernummer erfassen öffnet sich.
Bundesland und Finanzamt wählen und Steuernummer erfassen.
Wenn keine Steuernummer vorliegt, das Kontrollkästchen Steuernummer nicht vorhanden aktivieren. Bundesland und Finanzamt müssen immer angegeben werden.
Auf OK klicken.
Die Eingaben werden gespeichert.
Der Übermittlungsstatus der Vollmacht wird auf Änderung vorgemerkt geändert.
Die geänderte Steuernummer wird automatisch am nächsten Arbeitstag an die Finanzverwaltung übermittelt. Nach der Übermittlung wird in der Spalte Übermittlungsstatus wieder das Übermittlungsdatum der Vollmacht angezeigt.
Variante 2: Steuernummer in einer übermittelten Vollmacht ändern
Voraussetzung:
Die Online-Anwendung Vollmachtsdatenbank ist geöffnet.
Vorgehen:
Entsprechende Vollmacht öffnen.
Im Vollmachtsformular bei der zu ändernden Steuernummer in der Spalte Aktionen das Stiftsymbol auswählen.
Der Eingabedialog Steuernummer erfassen öffnet sich.
Steuernummer ändern.
Auf Speichern klicken.
Die Änderungen werden gespeichert.
Der Übermittlungsstatus der Vollmacht wird auf Änderung vorgemerkt geändert.
Die geänderte Steuernummer wird automatisch am nächsten Arbeitstag an die Finanzverwaltung übermittelt. Nach der Übermittlung wird in der Spalte Übermittlungsstatus wieder das Übermittlungsdatum der Vollmacht angezeigt.
Variante 3: Steuernummer in einer übermittelten Vollmacht löschen
Voraussetzung:
Die Online-Anwendung Vollmachtsdatenbank ist geöffnet.
Vorgehen:
Entsprechende Vollmacht öffnen.
Im Vollmachtsformular bei der zu löschenden Steuernummer in der Spalte Aktionen das Papierkorbsymbol auswählen.
Auf Speichern klicken.
Die Änderungen werden gespeichert.
Der Übermittlungsstatus der Vollmacht wird auf Änderung vorgemerkt geändert.
Die geänderte Steuernummer wird automatisch am nächsten Arbeitstag an die Finanzverwaltung übermittelt. Nach der Übermittlung wird in der Spalte Übermittlungsstatus wieder das Übermittlungsdatum der Vollmacht angezeigt.