Art der Bescheidbekanntgabe wählen

Dok.-Nr.: 1049870

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, dass ab dem 01.06.26 eine aktive Wahl der Art der Bescheidbekanntgabe notwendig ist und wie vorzugehen ist.

2 Hintergrund

Der § 122a AO sieht ab 2027 vor, dass die Finanzämter Bescheide in elektronischer Form zum Abruf bereitstellen. Wer weiterhin die Bescheide auf Papier möchte, muss einen Widerspruch einreichen. Dazu gibt es in der Vollmacht die Wahl der Art der Bescheidbekanntgabe. Ab dem 01.06.26 ist eine aktive Entscheidung für bereits erfasste Vollmachten notwendig.

3 Änderungen in der Vollmachtsdatenbank

Um die betroffenen Vollmachten erkennen zu können, gibt es jetzt

4 Betroffene Vollmachten erkennen

Für jede Vollmacht,

ist eine Entscheidung notwendig, ob die Bescheide künftig in digitaler Form oder per Post bereitgestellt werden sollen.

Nicht davon betroffen sind die Vollmachten, die seit dem 28.04.26 neu erfasst wurden. Bei Aktivierung der Bescheidbekanntgabe war die Art der Bescheidbekanntgabe mit Elektronisch vorbelegt und es war schon bei der Anlage eine aktive Entscheidung für den postalischen Weg notwendig. Diese Vollmachten sind am Status Postalisch bzw. Elektronisch in der Spalte Art der Bescheidbekanntgabe erkennbar.

Vollmachten, die keinen Status in der Spalte Art der Bescheidbekanntgabe haben, enthalten entweder keine Bekanntgabevollmacht oder sind noch zu entscheiden.

4.1 Aktive Entscheidung bei einer Vollmacht

Die Auswahl kann für eine einzelne Vollmacht getroffen werden.

Art der Bescheidbekanntgabe bei einer einzelnen Vollmacht auswählen

Voraussetzung:

In der Vollmachtsdatenbank ist der Reiter Gültige Vollmachten geöffnet.

Vorgehen:

Den Filter Art der Bescheidbekanntgabe fehlt einstellen.

Zu ändernde Vollmacht anklicken.

Im rechten Fenster zum Bereich Bekanntgabevollmacht gehen und bei Art der Bescheidbekanntgabe die Option Elektronisch oder Postalisch wählen.

Die Vollmacht erhält in der Spalte Art der Bescheidbekanntgabe den gewählten Status.

Bei bereits übermittelten Vollmachten wird durch die Änderung der Art der Bescheidbekanntgabe der Übermittlungsstatus auf Änderung vorgemerkt gesetzt. Es erfolgt am nächsten Werktag eine automatische Übermittlung an die Finanzverwaltung.

Wichtig! Sobald die Änderung bei der Finanzverwaltung verarbeitet ist, wird die getroffene Wahl für neue Bescheide verwendet.

4.2 Aktive Entscheidung bei mehreren Vollmachten

Die Auswahl kann für mehrere Vollmacht gleichzeitig getroffen werden.

Art der Bescheidbekanntgabe bei mehreren Vollmachten auswählen

Voraussetzung:

In der Vollmachtsdatenbank ist der Reiter Gültige Vollmachten geöffnet.

Vorgehen:

Den Filter Art der Bescheidbekanntgabe fehlt einstellen.

Den Schalter für den Bearbeitungsmodus von Einfach auf Mehrfach umstellen.

Bei den gewünschten Vollmachten in der ersten Spalte den Haken setzen.

Im rechten Fenster Gewählte Vollmachten unter Vollmachtsinhalte bearbeiten die Option Elektronische Bescheidbekanntgabe wählen.

Unter Bescheide sollen elektronisch bekannt gegeben werden die Option Elektronische Bescheidbekanntgabe erteilen oder Elektronische Bescheidbekanntgabe widerrufen wählen.

Die Vollmachten erhalten in der Spalte Art der Bescheidbekanntgabe den gewählten Status.

Bei bereits übermittelten Vollmachten wird durch die Änderung der Art der Bescheidbekanntgabe der Übermittlungsstatus auf Änderung vorgemerkt gesetzt. Es erfolgt am nächsten Werktag eine automatische Übermittlung an die Finanzverwaltung.

Wichtig! Sobald die Änderung bei der Finanzverwaltung verarbeitet ist, wird die getroffene Wahl für neue Bescheide verwendet.