Vollmachten bearbeiten und löschen
Dok.-Nr.: 1048849
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Vollmachten bearbeitet und gelöscht werden können.
2 Vollmacht bearbeiten
Bearbeiten von Vollmachten
Vorgehen:
Auf eine Vollmacht in der Vollmachtsliste klicken.
Die gewählte Vollmacht wird markiert.
Das Seitenpanel mit der ausgewählten Vollmacht öffnet sich.
Die gewünschten Änderungen vornehmen.

![]() | Achtung |
|---|---|
Übermittelte Vollmachten können zum Teil nicht mehr geändert werden. Es können lediglich folgende Felder angepasst werden:
|
3 Mehrere Vollmachten bearbeiten
Mit der Funktion Bearbeitung mehrfach können mehrere Vollmachten in einem Schritt geändert werden.
Mehrere Vollmachten bearbeiten
Vorgehen:
Die Funktion Bearbeitung mehrfach unterhalb der Vollmachtsliste auswählen.
In der Vollmachtsliste erscheinen links neben den Vollmachten Kontrollkästchen.
Über die Kontrollkästchen alle Vollmachten auswählen, die gemeinsam bearbeitet werden sollen.
Den gewünschten Bearbeitungsvorgang für die ausgewählten Vollmachten ausführen.
Je nach Hauptkategorie Entwürfe, Fehler und Hinweise, Gültige Vollmachten stehen unterschiedliche Bearbeitungsvorgänge zur Verfügung.
![]() | Hinweis |
|---|---|
Vor dem Ausführen der Aktion ist zu prüfen, ob alle gewünschten Vollmachten korrekt markiert sind. Verfügbare Aktionen werden im jeweiligen Bereich über eingeblendete Schaltflächen angezeigt. |
3.1 Bearbeitung in der Hauptkategorie Entwürfe
In der Hauptkategorie Entwürfe können für die ausgewählten Vollmachten folgende Aktionen ausgeführt werden: ´
- Übermitteln
- Löschen
- Untervollmachten
- Bekanntgabeadresse
- Elektronische Bescheidbekanntgabe
- Bekanntgabevollmacht vergeben
Die gewählte Aktion wird auf alle markierten Vollmachten angewendet.
3.2 Bearbeitung in der Hauptkategorie Fehler und Hinweise
In der Hauptkategorie Fehler und Hinweise können (nach ggf. erfolgter Korrektur der Fehler/Hinweise) für die markierten Vollmachten insbesondere folgende Aktionen ausgeführt werden:
- Übermitteln
- Löschen
So können mehrere korrigierte Vollmachten gesammelt erneut an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
3.3 Bearbeitung in der Hauptkategorie Gültige Vollmachten
In der Hauptkategorie Gültige Vollmachten können für die ausgewählten Vollmachten folgende Aktionen ausgeführt werden: ´
- Löschen
- Bekanntgabeadresse
- Elektronische Bescheidbekanntgabe
Die ausgewählte Aktion wird für alle markierten gültigen Vollmachten übernommen.
4 Vollmacht löschen
Bei nicht mehr benötigten Vollmachten besteht die Möglichkeit, diese direkt aus der Vollmachtsliste zu entfernen.
Dies ist sowohl in der Hauptkategorie Entwürfe, Fehler / Meldungen als auch in der Hauptkategorie Gültige Vollmachten möglich.
Es gibt insgesamt 2 Löschmöglichkeiten:
- In der Hauptkategorie Entwürfe können Vollmachten gelöscht werden. Es erscheint keine Sicherheitsabfrage.
- In der Hauptkategorie Fehler / Meldungen und Gültige Vollmachten können Vollmachten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr relevant sind. Es erscheint eine Sicherheitsabfrage.
![]() | Achtung |
|---|---|
Nach Bestätigung der Sicherheitsabfrage wird die Vollmacht endgültig aus der Vollmachtsdatenbank gelöscht und in der Vollmachtsliste nicht mehr angezeigt. Die Löschung einer übermittelten Vollmacht gegenüber der Finanzverwaltung erfolgt am nächsten Arbeitstag. |

