Vorgehen nach Trennung von Ehegatten in der Vollmachtsdatenbank

Dok.-Nr.: 1036835

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In diesem Dokument erfahren Sie, wie sich die Steuernummer verändern, falls die Ehegatten in Trennung leben, dauerhaft getrennt lebend sind oder geschieden sind. Es werden außerdem die Auswirkungen auf die Vollmachten in der Vollmachtsdatenbank erläutert.

2 Ehegatten sind in Trennung lebend

2.1 Änderung der Steuernummer

Im Trennungsjahr kommt es zu keinen Änderungen bezüglich der Steuernummer.

2.2 Umgang mit der Vollmachtsdatenbank

Es findet im Trennungsjahr weiterhin eine Zusammenveranlagung statt. In der Vollmachtsdatenbank sind keine Änderungen durchzuführen.

3 Ehegatten sind dauerhaft getrennt lebend

3.1 Änderung der Steuernummer

Wenn die Mandanten dauerhaft getrennt leben, gibt jeder von Ihnen im folgenden Jahr eine reine Einzelveranlagung ab. Es werden hierbei entweder zwei neue Steuernummern vergeben oder nur eine neue Steuernummer (falls ein Ehepartner die ehemals gemeinsame Steuernummer behalten sollte).

3.2 Umgang mit der Vollmachtsdatenbank

Da nun eine Einzelveranlagung vorliegt, sind die Vollmachten der getrennt lebenden Personen mit den neuen gültigen Steuernummern anzupassen.

Wenn bereits während der Ehe eine Einzelveranlagung vorlag, kommt es im Regelfall zu keinen Änderungen hinsichtlich der Vollmachten in der Vollmachtsdatenbank.

4 Ehegatten sind geschieden

Wenn die Ehegatten geschieden sind, hat jeder Ehegatte seine eigene Steuernummer und damit auch sein eigenes Steuerkonto.